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Der
klassische Versicherungsmakler nach §§ 93 ff. Handelsgesetzbuch (HGB):
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ist
Mitglied in einem etablierten Berufsverband
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ist
als Vollkaufmann tätig, d.h. die Firma ist im Handelsregister
eingetragen
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es besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von
mindestens 1 Million Euro
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ist
von Versicherungsgesellschaften weder direkt noch indirekt abhängig
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nennt
Ihnen gerne Referenzen von seinen Kunden
zurück
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