Der klassische Versicherungsmakler nach §§ 93 ff. Handelsgesetzbuch (HGB):

  • ist Mitglied in einem etablierten Berufsverband

  • ist als Vollkaufmann tätig, d.h. die Firma ist im Handelsregister eingetragen

  • es besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Euro

  • ist von Versicherungsgesellschaften weder direkt noch indirekt abhängig

  • nennt Ihnen gerne Referenzen von seinen Kunden

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